Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Folienwerke GmbH, nachfolgend Anbieter genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Anbieter nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1. Die Offerten des Anbieters sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, während 14 Tagen gültig und werden mit der Freigabe des Kunden per Klick oder per E-Mail bindend (Vertrag).

2.2. Die übrigen Angebote des Anbieters in Preislisten und sonstigen Leistungsbeschreibungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – sind bis zum Vertragsschluss unverbindlich.

 

3. Leistungsumfang

3.1. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen der Präsentationsberatung, -Gestaltung und -Ausbildung. Die detaillierte Beschreibung, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den folgenden Dokumenten, die integrierende Vertragsbestandteile bilden (Reihenfolge der Aufzählung entspricht Prioritätsordnung):

  • Offerte;
  • Die vorliegenden AGB;
  • Dokumentationen der Kickoffs;
  • Story, Mood- und Inhaltskonzepte;
  • Feedbackdokumente.

3.2. Auftragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines neuen Vertragsschlusses (vgl. Ziff. 2.1).

 

4. Vergütung

4.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Alle vom Anbieter genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

4.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.2. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter bis zu 50% der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

4.3. Der Anbieter informiert den Kunden transparent über zusätzlich anfallende Kosten durch Dritte und deren Konditionen (bspw. Produktionskosten, Gebühren für Software-Lizenzen oder Web-Hosting u.a.), bei denen der Anbieter ausschliesslich als Vermittler agiert, während der Kunde direkter Auftraggeber und Rechnungsadressat mit entsprechenden Pflichten ist.

 

 5. Termine und Lieferfristen 

 5.1. Sämtliche Liefer- und Ausführungstermine basieren auf der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bekannten Projektplanung und setzen voraus, dass der Kunde sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Informationen, Daten und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt.

5.2. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden – insbesondere durch verspätete Anlieferung von Unterlagen, nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Anforderungen oder verzögerte Freigaben –, verschieben sich sämtliche vereinbarten Liefer- und Ausführungstermine mindestens um die Dauer der jeweiligen Verzögerung. Der Anbieter ist zudem berechtigt, das Projekt entsprechend seiner aktuellen Kapazitätsplanung neu einzuplanen.

5.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin oder ein Fastlane-Zuschlag vereinbart wurde, gelten sämtliche Liefertermine als Richttermine. Wir planen unsere Projekte sorgfältig und setzen alles daran, vereinbarte Termine einzuhalten. Im Rahmen der regulären Projektplanung kann es in Einzelfällen dennoch zu geringfügigen terminlichen Abweichungen kommen.

5.4. Verbindliche Liefertermine können ausschliesslich im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung oder durch die Buchung eines Fastlane-Zuschlags vereinbart werden. Der Umfang sowie die Bedingungen des Fastlane-Services ergeben sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.

5.5. Unsere initiale Projektplanung berücksichtigt grundsätzlich eine Korrekturschlaufe pro Projektphase. Zusätzliche Feedback- oder Korrekturrunden sind selbstverständlich möglich. Diese werden gemäss Offerte bzw. nach Aufwand verrechnet und können eine Anpassung der Projektplanung sowie der vereinbarten Liefertermine erforderlich machen.

5.6. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

5.7. Wurde eine verbindliche Projektreservierung inklusive einer Reservationsanzahlung von 50 % vereinbart und verschiebt der Kunde den vereinbarten Ausführungstermin nachträglich, ist der Anbieter berechtigt, auf den vereinbarten Nettobetrag einen Zuschlag von 25 % zu erheben. Dieser Zuschlag dient der Abgeltung des Mehraufwands für die Neuplanung und Aufrechterhaltung der reservierten Kapazitäten.

 

6. Beizug Dritter und freier Mitarbeiter:innen

6.1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritte beizuziehen.

6.2. Soweit der Anbieter stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden handelt, haftet er für sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung der beigezogenen Dritten.

6.3. Fakturen von Dritten werden durch den Anbieter kontrolliert und zur Bezahlung an den Kunden weitergeleitet.

6.4. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt der Anbieter weder Verpflichtung noch Gewähr.

6.5.  Erfolgt die Wahl Dritter nach Weisung oder unter massgeblichem Einfluss des Kunden, lehnt der Anbieter jegliche Haftung für deren Handlungen ab.

6.6. Vom Anbieter eingeschaltete freie Mitarbeiter:innen sind Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Auftragsdurchführung vom Anbieter eingesetzte Mitarbeiter:innen und beigezogene freie Mitarbeiter:innen im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Anbieters weder abzuwerben, selber anzustellen, noch unmittelbar oder mittelbar mit Projekten direkt zu beauftragen. Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Abwerbeverbot schuldet der Kunde dem Anbieter eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttosalärs des betroffenen Mitarbeitenden oder CHF 30'000 bei der Abwerbung eines freien Mitarbeitenden. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruches durch den Anbieter bleibt vorbehalten. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung seiner Pflichten oder vom Ersatz weiteren Schadens.

 

7. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

7.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Anbieters angefertigt werden, verbleiben im Eigentum des Anbieters. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Der Anbieter schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

7.2. Der Kunde kann nach Auftragsabschluss und insofern möglich die offenen Daten zur vereinbarten Leistung innert 14 Tagen kostenlos einfordern. Geschieht dies zu einem späteren Zeitpunkt hat der Kunde nach wie vor Anrecht, der Anbieter kann jedoch für die Aufbereitung und Zustellung der Unterlagen und Daten eine Gebühr verlangen.

7.3. Alle für den Kunden hergestellten Unterlagen und Daten werden vom Anbieter ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von drei Jahren sachgemäss aufbewahrt.

 

8. Mitwirkung des Kunden

8.1. Der Kunde stellt dem Anbieter die von ihm gemäss Vertrag zu liefernden Informationen und Unterlagen in der definierten Form termingerecht und kostenlos zur Verfügung. Für deren Beschaffung oder Herstellung ist der Kunde selbst verantwortlich.

8.2. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeiter:innen des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

 

9. Abnahme oder Ablieferung

9.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf bzw. in der Zusammenarbeit einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

9.2. Verlangt der Anbieter keine Abnahme, gilt das Arbeitsergebnis mit der Anzeige der Fertigstellung durch den Anbieter und / oder Übergabe an den Kunden als abgeliefert.

9.3. Sobald das Arbeitsergebnis abgenommen oder abgeliefert wurde, hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Untersuchung durchführen und den Anbieter über das Ergebnis der Untersuchung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich zu unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt und Ansprüche aus bei einer übungsgemässen Untersuchung erkennbaren Mängeln sind verwirkt.

9.4. Anlässlich der Untersuchung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

 

10. Haftung und Gewährleistung

10.1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. Die Haftung des Anbieters wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Anbieters, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

10.2. Der Anbieter haftet nicht für urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

10.3. Die Gewährleistungsfrist für versteckte Mängel beginnt mit der Abnahme oder Ablieferung des Arbeitsergebnisses an den Kunden zu laufen und beträgt ein Jahr. Die Ansprüche des Kunden aus Mängeln verwirken, wenn der Kunde diese dem Anbieter nicht innert 7 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzeigt. Die Haftung für Mängel beschränkt sich darauf, dass der Anbieter das Arbeitsergebnis nach seinem Ermessen nachbessert oder den Preis für die mangelhafte Leistung erstattet. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung für Mängel, insbesondere für Mängelfolgeschäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

10.4. Der Anbieter ist für die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstösse in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

 

 11. Urheber- und Nutzungsrechte  

11.1. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht am vereinbarten Arbeitsergebnis für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschliesslich auf das im Rahmen des Auftrags gelieferte Endprodukt (z. B. Präsentationen, OnePager, Dokumente, Schulungsunterlagen oder vergleichbare Werke).

11.2. Das eingeräumte Nutzungsrecht berechtigt nicht zur isolierten oder projektunabhängigen Nutzung einzelner Bestandteile des Arbeitsergebnisses. Insbesondere dürfen vom Anbieter erstellte oder bearbeitete Gestaltungselemente wie KI-generierte Bilder oder Videos, Illustrationen, Icons, Grafiken, Animationen, Diagramme, Infografiken, Templates, Designbausteine, Folienelemente, Key Visuals oder vergleichbare kreative Leistungen ausserhalb des gelieferten Endprodukts weder verwendet, vervielfältigt, veröffentlicht, verändert, für andere Projekte eingesetzt noch an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

11.3. Die Verwendung einzelner Gestaltungselemente oder Assets in anderen Medien oder Projekten (insbesondere Websites, Social Media, Printprodukten, Werbemitteln, Videos, Kampagnen, Messeständen oder sonstigen Kommunikationsmitteln) stellt eine erweiterte Nutzung dar und bedarf einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür eine gesonderte Lizenzvergütung zu verlangen.

11.4. Individuell entwickelte Präsentationssysteme, Folienbibliotheken, Masterlayouts, Designsysteme, Templates, wiederverwendbare Designbausteine, Automatisierungen, Makros, Skripte, Workflows sowie sonstiges technisches oder gestalterisches Know-how des Anbieters bleiben – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – ausschliessliches geistiges Eigentum des Anbieters. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden bearbeitbare Dateien übergeben werden.

11.5. Die Übergabe offener Arbeitsdateien (z. B. PowerPoint-, Illustrator-, Photoshop-, InDesign-, Figma- oder vergleichbare Quelldateien) erfolgt ausschliesslich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Übergabe solcher Dateien begründet keine weitergehenden Urheber-, Eigentums- oder Nutzungsrechte.

11.6. Inhalte Dritter (insbesondere Schriften, Bilder, Icons, Videos, Musik, Stockmaterial oder Softwarebestandteile) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Anbieter überträgt dem Kunden ausschliesslich diejenigen Nutzungsrechte, über die er selbst verfügt oder deren Übertragung aufgrund der jeweiligen Lizenz zulässig ist.

11.7. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, welche zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung oder Ablieferung noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen beim Anbieter.

11.8. Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Arbeiten angemessen als Referenz für Eigenwerbung zu verwenden (insbesondere auf der Website, in Präsentationen oder auf Social Media), sofern dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten oder berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Auf Wunsch des Kunden kann die Referenznutzung schriftlich ausgeschlossen werden.

11.9. Änderungen oder Weiterentwicklungen des gelieferten Arbeitsergebnisses durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte sind zulässig, sofern dadurch keine Urheberpersönlichkeitsrechte des Anbieters verletzt werden. Die isolierte Übernahme oder Nachahmung wesentlicher Gestaltungselemente, Designsysteme oder wiederverwendbarer Bestandteile für andere Projekte bleibt ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.

11.10. Die Übertragung oder Unterlizenzierung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte ist nur zulässig, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

11.11. Der Kunde kann gegen gesonderte Vergütung exklusive oder erweiterte Nutzungsrechte an einzelnen Arbeitsergebnissen oder Gestaltungselementen erwerben. Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich sowie Vergütung werden schriftlich vereinbart.

11.12. Nutzt der Kunde Arbeitsergebnisse oder einzelne Gestaltungselemente über den eingeräumten Nutzungsumfang hinaus, ist der Anbieter berechtigt, hierfür eine angemessene Lizenzvergütung nach den zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Konditionen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

11.13. Über Art und Umfang der Nutzung der eingeräumten Nutzungsrechte steht dem Anbieter auf Verlangen ein angemessener Auskunftsanspruch zu.

 

12. Datenschutz

12.1. Sämtliche Personendaten werden in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen bearbeitet. Der genaue Umgang mit Personendaten ist in den Datenschutzbestimmungen der Anbieterin beschrieben, welche einen integralen Bestandteil der vorliegenden AGB bilden.

12.2. Der Kunde kann, falls notwendig, dem Anbieter Personendaten übermitteln. Falls der Anbieter solche Personendaten weiter an Empfänger ausserhalb der Schweiz, EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum übermitteln soll, d.h. in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau, so stellt der Kunde sicher, dass entsprechende Schutzklauseln unterzeichnet werden.

12.3. Der Anbieter stellt sicher, dass bei sämtlichen Tätigkeiten, bei welchen Mitarbeiter:innen oder beigezogene Dritte des Anbieters Personendaten des Kunden bearbeiten, die nachfolgenden Vorgaben eingehalten werden:

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag und gemäss den Weisungen des Kunden. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe an den Anbieter sowie für die Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich.
 
Der Anbieter wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Massnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Kunden treffen.
  • Der Anbieter gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Kunden befassten Mitarbeiter:innen und anderen für den Kunden tätigen Personen untersagt ist, die Daten ausserhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Anbieter, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.
  • Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Kunden bekannt werden.
  • Der Anbieter berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn der Kunde dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. Ist eine datenschutzkonforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der Anbieter die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Kunden oder gibt diese Datenträger an den Kunden zurück, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart.
  • Auf Verlangen des Kunden sind Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien nach Auftragsende entweder herauszugeben oder zu löschen.
  • Im Falle einer Inanspruchnahme des Kunden durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach anwendbaren Datenschutzgesetzen, verpflichtet sich der Anbieter den Kunden bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
  • Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Anbieter darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Massnahmen abhängig machen.
  • Sollten die Daten des Kunden beim Anbieter durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Massnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Anbieter den Kunden unverzüglich darüber zu informieren.

 

13. Geheimhaltung

Der Anbieter ist verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse, Informationen wie Offerten, Kostenvoranschläge, Pläne, Skizzen, Zeichnungen und Berechnungen und vertrauliche Unterlagen, die er vom Kunden erhalten hat, geheim zu halten und nur für den Zweck der Erfüllung des Vertrages zu gebrauchen. Der Anbieter verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen identische Geheimhaltungsverpflichtungen aufzuerlegen. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Kunden weiter.

 

14. Vorzeitige Beendigung

Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen und weitere Leistungen zu unterlassen, wenn

  • der Kunde mit den Zahlungen 14 Tage nach Zusendung einer Mahnung in Verzug ist;
  • ein Konkurs- oder Nachlassverfahren gegen den Kunden anhängig gemacht wird oder der Kunde zahlungsunfähig wird;
  • der Kunde seine vertraglichen Pflichten aus diesen AGB oder sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden verletzt hat und nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung den vertragsgemässen Zustand wiederherstellt.

 

15. Teilnichtigkeit

Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.

 

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AGB unterstehen Schweizer Recht. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Winterthur zuständig.

Folienwerke GmbH, Winterthur, Janura 2023